Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 16 W 29/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art. 5 GG, § 8 TMG, § 10 TMG, § 823 BGB
Äußerung auf Ärzte-Bewertungsportal als zulässige Meinungsäußerung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Äußerung auf Ärzte-Bewertungsportal als zulässige Meinungsäußerung
- kanzlei.biz
Arztbewertung kann zulässige Meinungsäußerung darstellen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Hostprovider muss rechtsverletzende Inhalte nach Kenntnis löschen, sonst nichts
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Bewertungsplattform muss erst nach Kenntniserlangung von Persönlichkeitsrechtsverletzung handeln und insoweit auch nur die Bewertung löschen und den Sachverhalt prüfen
- offenenetze.de (Kurzinformation)
Keine Begehungsgefahr bei Host Provider, der nach Kenntnis von Rechtsverletzung angegriffenen Inhalt entfernt und ankündigt, den Sachverhalt zu prüfen
- dr-wachs.de (Kurzinformation)
Ablauf der Löschung auf Bewertungsportalen
- haufe.de (Kurzinformation)
Haftung des Hostproviders bei persönlichkeitsverletzenden Äußerungen
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 81 (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Äußerung auf Ärzte-Bewertungsportal als zulässige Meinungsäußerung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.05.2015 - 3 O 198/15
- OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 16 W 29/15
Papierfundstellen
- MMR 2016, 566
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 16 W 29/15
Danach knüpft die Verantwortlichkeit für das Fehlverhalten Dritter nach den allgemeinen Grundsätzen der Störerhaftung an die Verletzung von zumutbaren Prüfungspflichten an, welche grds. erst durch eine Kenntnis von der Persönlichkeitsrechtsverletzung begründet werden; die Anbieter von Bewertungsportalen trifft keine proaktive Kontrollpflicht der dort von Nutzern eingestellten Kritiken [BGH Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10 - Blog-Eintrag - Rn. 24]. - BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 16 W 29/15
Erforderlich für die Annahme einer Wiederholungsgefahr ist eine vollendete Verletzung nach Begründung der Pflicht, zukünftig derartige Rechtsverstöße zu verhindern [BGH Urt. v. 17.9.2011 - I ZR 57/09- Stiftparfum - Rn. 39; BGH Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 18/04 -Jugendgefährdende Medien bei eBay - Rn. 53; vgl. i.d. Sinne auch BGH Urt. v. 27.3.2012 - VI ZR 144/11 - RSS-Feed- Rn. 20]. - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 16 W 29/15
Im Fall einer solchen engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet bzw. einer rechtlichen Würdigung zugeführt wird [vgl. BVerfG Beschl. v. 9.10.1992 - 1 BvR 1555/88, "kritische Bayer-Aktionäre" - Rn. 46; BGH Urt. v. 3.2.2009 - VI ZR 36/07 Rn. 11].
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09
Stiftparfüm
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 16 W 29/15
Erforderlich für die Annahme einer Wiederholungsgefahr ist eine vollendete Verletzung nach Begründung der Pflicht, zukünftig derartige Rechtsverstöße zu verhindern [BGH Urt. v. 17.9.2011 - I ZR 57/09- Stiftparfum - Rn. 39; BGH Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 18/04 -Jugendgefährdende Medien bei eBay - Rn. 53; vgl. i.d. Sinne auch BGH Urt. v. 27.3.2012 - VI ZR 144/11 - RSS-Feed- Rn. 20]. - BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07
Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 16 W 29/15
Im Fall einer solchen engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet bzw. einer rechtlichen Würdigung zugeführt wird [vgl. BVerfG Beschl. v. 9.10.1992 - 1 BvR 1555/88, "kritische Bayer-Aktionäre" - Rn. 46; BGH Urt. v. 3.2.2009 - VI ZR 36/07 Rn. 11]. - BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11
Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 16 W 29/15
Erforderlich für die Annahme einer Wiederholungsgefahr ist eine vollendete Verletzung nach Begründung der Pflicht, zukünftig derartige Rechtsverstöße zu verhindern [BGH Urt. v. 17.9.2011 - I ZR 57/09- Stiftparfum - Rn. 39; BGH Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 18/04 -Jugendgefährdende Medien bei eBay - Rn. 53; vgl. i.d. Sinne auch BGH Urt. v. 27.3.2012 - VI ZR 144/11 - RSS-Feed- Rn. 20]. - OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
Haftung für Autocomplete-Vorschläge
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 16 W 29/15
Wiederholungsgefahr läge ferner vor, wenn es infolge einer Verletzung der Prüfungspflichten der Antragsgegnerin zu 2) auf ihrer Plattform zu einer erneuten Veröffentlichung der von den Antragstellern konkret beanstandeten Bewertung gekommen wäre [vgl. OLG Köln Urt. v. 8.4.2014 - 15 U 199/11 - Rn. 81 ].